AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der traininx computer service GmbH
für alle unsere lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden lieferbedingungen. abweichende ver- einbarungen oder ergänzungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. sie gelten in jedem fall nur für die bestellung, für die sie getroffen wurde. für spätere bestellungen gelten wieder diese agb. ab- weichende verabredungen sowie abreden, zusiche- rungen etc. bedürfen der schriftform. es findet aus- schließlich deutsches recht unter ausschluß der gesetze über den internationalen kauf beweglicher sachen anwendung, auch wenn der käufer seinen firmensitz im ausland hat.
vertragsabschluß
die von der traininx computer service gmbh in anzeigen und katalogen mitgeteilten preise und leasingtarife sind freibleibend und nicht verbindlich, solange eine verbindlichkeit nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde. an schriftliche oder telefonische bestellungen ist der kunde 14 tage gebunden. unsere annahme erfolgt mit der lieferung oder auftragsbestätigung innerhalb dieser frist.
liefer- und leistungspflichten
liefer- und leistungspflichten der traininx computer- service gmbh richten sich nach schriftlicher verein- barung, andernfalls betragen sie 3 wochen ab zugang der auftragsbestätigung. sämtliche lieferverpflich- tungen stehen unter dem vorbehalt eigener recht- zeitiger belieferung. im nichtkaufmännischen verkehr unter der bedingung des abschlusses eines konkreten deckungsgeschäfts. wird die traininx computer-service gmbh durch nicht selbstverschuldete und durch nicht zumutbare aufwendungen zu überwindende hinder- nisse (höhere gewalt) in der leistung gehindert, so tritt kein lieferverzug ein. in dem fall können wir den leistungszeitpunkt verschieben oder vom vertrag zu- rücktreten. bei nicht von uns zu vertretenden liefer- und leistungsverzögerungen sind wir berechtigt, die lieferung oder leistung um die dauer der behinderung zuzüglich einer frist von einem monat hinauszu- schieben oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom vertrag zurückzutreten. in dem fall sind schadensersatzansprüche des kunden ausge- schlossen. bei lieferverzug kann der käufer nach schriftlicher anzeige und gewähr einer nachfrist von 2 wochen vom vertrag zurücktreten. aus dem liefer- vertrag resultierende schadensersatzansprüche be- schränken sich auf vorsatz und grobe fahrlässigkeit. der käufer ist verpflichtet auch teillieferungen anzu- nehmen.
versand, erfüllungsort und transportschäden
der versand erfolgt stets im auftrag des kunden mit einem transportunternehmen nach unserer wahl. er- füllungsort ist der sitz der traininx computer-service gmbh in münchen. dies gilt auch dann, wenn wir die vesandkosten oder einen teil davon übernehmen. die gefahr geht mit der übergabe der ware an den spedi- teur auf den kunden über. transportschäden hat der kunde unverzüglich dem transporteur und der traininx computer-service gmbh anzuzeigen.
zahlungsbedingungen
die preisangaben verstehen sich in euro zuzüglich fracht- und verpackungskosten. zahlungsverpflich- tungen aus rechnungen sind sofort ohne abzug in bar zu erfüllen, bei versand per nachnahme. sämtliche zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden be- stimmungen des käufers. wenn der käufer seinen zahlungsverpfichtungen nicht nachkommt, seine zahlungen einstellt oder eine bank einen scheck oder eine lastschrift nicht einlöst, ist die traininx computer- service gmbh zum sofortigen rücktritt vom liefervertrag ohne besondere vorherige ankündigung berechtigt. in diesen fällen werden ohne besondere anforderungen
sämtliche forderungen von der traininx computer- service gmbh gegenüber dem käufer unabhängig von der fälligkeit sofort in einem betrag fällig. gleiches gilt bei bekanntwerden von umständen, die die kredit- würdigkeit des kunden nachhaltig in frage stellen. bei vertragswidrigem verhalten des bestellers, insbe- sondere bei zahlungsverzug, sind wir zur rücknahme nach mahnung berechtigt und der besteller zur herausgabe verpflichtet. dies gilt nicht als rücktritt vom vertrag, wir sind berechtigt, uns aus der zurück- genommenen ware im wege des freihändigen verkaufs zu befriedigen. befindet sich der kunde im zahlungs- verzug, erheben wir verzugszinsen sowie mahn- gebühren von euro 10.- bis euro 25,-.
eigentumsvorbehalt
die traininx computer-service gmbh behält sich das eigentum der gelieferten waren bis zur vollständigen bezahlung aller aus der geschäftsbeziehung mit dem käufer entstandenen und noch entstehenden forde- rungen, gleich welcher art und welchen rechtsgrundes, vor, auch wenn eine leistung für bezeichnete forderungen erfolgt sein sollte. übersteigt der reali- sierbare wert der sicherheiten die forderungshöhe um mehr als 20%, so werden auf verlangen des kunden sicherheiten nach wahl der traininx computer-service gmbh freigegeben. der kunde ist als verwahrer der unter eigentumsvorbehalt stehenden sache zur ord- nungsgemäßen pflege und sicherung verpflichtet. die be- und verarbeitung der vorbehaltsware erfolgt für die traininx computer-service gmbh als hersteller, jedoch ohne diese zu verpflichten. bei verbindung oder vermischung von vorbehaltsgut tritt der kunde sein hieraus resultierendes (mit-)eigentumsrecht an dem vermischten bestand oder der verbundenen sache an uns ab. die weiterveräußerung (auch verarbeitung, vermischung, montage und sonstige verwertung) der vorbehaltsware ist nur ohne vereinbarung eines ab- tretungsverbots im gewöhnlichen geschäftsverkehr gestattet. die forderung wird schon jetzt an die traininx computer-service gmbh abgetreten (verlängerter eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten abtretungserklärung im einzelfall bedarf. die forderung darf nicht in ein kontokorrentverhältnis gestellt werden, der kunde ist berechtigt, die forde- rungen bis auf widerruf einzuziehen. eingezogene be- träge sind gesondert zu verwahren und unmittelbar an uns abzuführen. der käufer darf die liefergegenstände weder verpfänden noch zur sicherheit übereignen. er hat beeinträchtigungen des eigentumvorbehalts (insbesondere durch pfändungen) unverzüglich schrift- lich anzuzeigen und das bestehen des eigentum- vorbehalts eidesstattlich zu versichern.
gewährleistung
für mängel der gelieferten ware, einschließlich des fehlens zugesicherter eigenschaften, leisten wir nach den folgenden vorschriften gewähr. der gewährleis- tungsanspruch ist auf ein recht auf nachbesserung oder, nach unserem ermessen, auf ersatzlieferung be- schränkt. hierzu hat der kunde ausreichend gelegenheit zu geben. bei nachweislichem scheitern der nach- besserung oder der ersatzlieferung kann der kunde die rückgängigmachung des kaufvertrages oder eine nachträgliche senkung des kaufpreises verlangen. sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die gewährleistungsfrist für alle von der traininx computer-service gmbh gelieferten produkte 6 monate. die frist beginnt mit dem lieferdatum, eine un- erhebliche minderung des wertes bleibt außer betracht. für mängel, die auf unsachgemäße handhabung oder lagerung der sache, gewöhnliche abnutzung und eingriffe in die sache durch von nicht von der traininx computer-service gmbh autorisierte personen zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. weiter- gehende garantiezusagen des herstellers bestehen als ein gesondertes vertragsverhältnis des kunden mit dem
hersteller und können nicht gegen die traininx computer-service gmbh geltend gemacht werden. etwaige ansprüche der traininx computer-service gmbh gegen den hersteller werden mit lieferung an den kunden abgetreten. jegliche gewährleistung ist ausgeschlossen, solange der käufer sich in zahlungs- verzug befindet. zur geltendmachung von gewähr- leistungsansprüchen hat uns der kunde vor einsendung der ware zu verständigen. der uns durch unge- rechtfertigte geltendmachung von gewährleistungs- ansprüchen entstandene aufwand kann dem kunden in rechnung gestellt werden. wir haften nicht für mängel und schäden, die auf natürlichen verschleiß, auf unsachgemäße behandlung, bedienung, auf unzu- reichende instandhaltung, auf einflüsse von fremd- geräten oder –software oder sonstiger eingriffe des käufers oder dritter zurückzuführen sind. der käufer hat die gelieferte ware einer eingangskontrolle zu unterziehen. beanstandungen der mengen oder der beschaffenheit der gelieferten ware einschließlich der fehlenden zugesicherten eigenschaften müssen unverzüglich, mindestens jedoch innerhalb einer frist von 8 tagen schriftlich gerügt werden. mängel, die auch bei sorgfältiger prüfung innerhalb dieser frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach entdeckung, längstens jedoch innerhalb von 6 monaten, schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die lieferung als ordnungsgemäß erbracht. angaben zu unseren produkten sind reine beschaffenheitsangaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich als zugesicherte eigenschaften bezeichnet. mangel- folgeschäden sind in die gewähr nur bei schriftlicher zusicherung eingeschlossen. die traininx computer- service gmbh ist vor dem versand lediglich zur überprüfung der verpackten ware auf von außen zu erkennende transportschäden verpflichtet. der her- steller einer sache ist nicht unser erfüllungsgehilfe.
haftung
die traininx computer-service gmbh haftet nicht für weitergehende ansprüche des kunden, gleich aus welchen rechtsgründen. daher haften wir nicht für schäden, die nicht am liefergegenstand selbst ent- standen sind, insbesondere wird nicht für entgangenen gewinn oder sonstiges vermögen des kunden gehaftet. der ausschluß gilt auch für ansprüche wegen falscher beratung, positiver vertragsverletzung, verschulden bei vertragsschluß sowie verletzung von nebenpflichten. der haftungsausschluß gilt nicht bei fehlen von zugesicherter eigenschaften, wenn die zusicherung gerade bezweckt hat, den käufer gegen die erlittenen schäden abzusichern.
nachbesserungen und sonstige dienstleistungen
die traininx computer-service gmbh übernimmt keine gewähr für an kundengeräten eintretende datenver- luste. der kunde hat eigenständig für sicherungskopien seiner dateien und programme zu sorgen. der kunde hat für eine geeignete transportverpackung der eingeschickten geräte zu sorgen, andernfalls kann ihm der verpackungsaufwand gesondert in rechnung ge- stellt werden. bei im kundenauftrag durchgeführten arbeiten haftet die traininx computer-service gmbh nicht für eine hieraus resultierende verletzung ge- werblicher schutzrechte dritter. der kunde hat uns von allen hieraus resultierenden forderungen freizustellen und etwaige prozeßkosten angemessen zu bevor- schussen.
gerichtsstand
gerichtsstand für alle streitigkeiten, auch für wechsel- und scheckprozesse, ist münchen.
teilunwirksamkeit
sollten einzelne regelungen dieses vertrages ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die wirksamkeit der übrigen vereinbarungen nicht.